Rettungsdienstträger


Rettungsdienstträger

Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Für die Stadt Frankfurt am Main werden diese Aufgaben von der Branddirektion im Sachgebiet 37.E54 wahrgenommen.

Als "Rettungsdienstbehörde" der Stadt Frankfurt am Main ist das Sachgebiet E54 für sämtliche Belange des bodengebundenen Rettungsdienstes zuständig. Das beinhaltet unter anderem die bedarfsgerechte Bemessung der Vorhaltung für den Rettungsdienstbereich mit Vorgaben zu den Standorten der Rettungswachen, die Festlegung einheitlicher Qualitäts- und Technikstandards, das Auswahlverfahren und die Beauftragung externer Leistungserbringer, bis hin zur klassischen Aufsichtsfunktion über die Leistungserbringung.

Der Frankfurter Rettungsdienst leistet pro Jahr mit stetig steigender Tendenz derzeit etwa 140.000 Einsätze.