Gehobener Dienst


Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Laufbahngruppe bilden das „mittlere Management“ der Feuerwehr und nehmen Leitungs- und Führungsaufgaben wahr. Neben den Tätigkeiten als Wachleiterinnnen und Wachleiter sind sie vor allem in den unterschiedlichen Fachabteilungen eingesetzt und leisten dort wichtige Arbeit, um den komplexen und anspruchsvollen Feuerwehrbetrieb aufrechtzuerhalten. Häufig versehen die Kolleginnen und Kollegen der gehobenen Laufbahn einen kombinierten Dienst; im normalen Tagesdienst arbeiten sie in ihren jeweiligen Fachgebieten, zusätzlich werden sie als Führungsdienst bei mittelgroßen Einsatzlagen eingesetzt. Die Kombination aus administrativer und operativer Tätigkeit bietet somit ständige Abwechslung im Arbeitsalltag. Neben den sogenannten Aufsteigerinnen und Aufsteigern aus dem mittleren Dienst finden sich im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zumeist Personen aus dem Ingenieurwesen oder aus naturwissenschaftlichen Bereichen.

Die Ausschreibung zur Einstellung zum 1. April 2025 erfolgt voraussichtlich im Juni 2024. Bis dahin bitten wir von Initiativbewerbungen abzusehen.

Sie bringen mit
  • abgeschlossenen Bachelor- oder als gleichwertig anerkannten Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach (z. B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie, Sicherheitstechnik oder Medizin; die Eignung anderer Studienrichtungen kann erfragt werden)
  • erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen, praktischen und sportlichen Eignungsprüfung
  • gesundheitliche Eignung
  • Höchstalter 40 Jahre
Bewerbung
Weitere Hinweise
Auswahlverfahren
Ausbildung

Häufige Fragen

Welche Studiengänge werden für eine Ausbildung im gehobenen Dienst als geeignet anerkannt?

Grundsätzlich kommen Studiengänge in Betracht, die technische, medizinische oder naturwissenschaftliche Grundlagen haben (z. B. Maschinenbau, Informatik, Umwelttechnik, Sicherheitstechnik, Architektur, Medizin, Biologie, Chemie, Forstwirtschaft). Eine abschließende Auflistung kann aufgrund der Vielzahl an Studiengängen und der ständig im Wandel begriffenen Aufgaben einer Berufsfeuerwehr nicht erfolgen. Im Einzelfall ist es möglich, aufgrund der vorzulegenden Studieninhalte (z. B. Modulhandbuch, aktuelle Leistungsnachweise) die Eignung eines Studiengangs zu erfragen.

Werden Weiterbildungen, die einem Bachelorabschluss gleichgestellt sind (z. B. Handwerksmeister/Handwerksmeisterin oder Staatlich geprüfter Techniker/Technikerin) als Zugangsvoraussetzung anstelle eines abgeschlossenen Studiums auf Bachelorebene anerkannt?
Besteht die Möglichkeit, auch ohne ein abgeschlossenes Studium eine Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zu absolvieren?
Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gibt es?
Sind bei der Einstellung als Brandoberinspektoranwärterin oder Brandoberinspektoranwärter Pflichtimpfungen gegen COVID-19 vorgeschrieben?
Ist der ehrenamtliche Einsatz bei einer freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Katastrophenschutzeinrichtung Voraussetzung für eine Bewerbung?
In welchem Umfang ist man im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Einsatzdienst tätig? Und welche Aufgaben werden darüber hinaus wahrgenommen?
Wie kann man seine Bewerbung einreichen?
Wann erfahren die Bewerberinnen und Bewerber, ob sie in die engere Auswahl gekommen sind und zum Auswahlverfahren eingeladen werden?
Wie können sich Bewerberinnen und Bewerber, die zum Auswahlverfahren eingeladen wurden, vorbereiten?