Höherer Dienst


Höherer feuerwehrtechnischer Dienst

Im höheren feuerwehrtechnischen Dienst sind in der Regel Absolventinnen und Absolventen von technisch-naturwissenschaftlichen Hochschulen zu finden. Sie bilden zusammen das „obere Management“ der Berufsfeuerwehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst sind häufig als Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie als Leiterinnen und Leiter von Feuerwehren tätig. Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes sind jedoch nicht ausschließlich bei Berufsfeuerwehren tätig. Sie können auch in anderen Bereichen der öffentlichen Gefahrenabwehr, wie z. B. als Führungskraft in Ministerien, eingesetzt werden.

Ihre Aufgabe bei der Berufsfeuerwehr ist primär die Leitung der Fachabteilungen mit den damit einhergehenden Tätigkeiten im Bereich der Personalführung. Zusätzlich übernehmen sie Führungsaufgaben im Leitungsstab, in Gremien oder Ausschüssen zur Förderung des bundesweiten Feuerwehrwesens. Neben diesen rein administrativen Tätigkeiten werden die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes als Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter bei komplexen und großflächigen Einsatzlagen tätig und koordinieren die Einsatzmaßnahmen vor Ort.

Die Ausschreibung zur Einstellung für das Jahr 2025 erfolgt voraussichtlich im Juli 2024. Bis dahin bitten wir von Initiativbewerbungen abzusehen.
  • abgeschlossenen Master- oder als gleichwertig anerkannten Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach (z. B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie, Sicherheitstechnik oder Medizin; die Eignung anderer Studienrichtungen kann erfragt werden)
  • Empfehlung der Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr (IBSFeu) des Deutschen Städtetags (nach Teilnahme an einer Leistungsmessung; diese Empfehlung soll bitte nicht älter als 2 Jahre sein und muss bei Bewerbungsschluss vorliegen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich unter folgendem Link: Webseite IBSFeu- Deutscher Städtetag)
  • erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen, praktischen und sportlichen Eignungsprüfung
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Höchstalter 40 Jahre