Gefahren­verhütungs­­schau


Gefahrenverhütungs­schau

Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) schreibt für besondere Gebäude die regelmäßige Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen (GVS) vor. Diese sollen gemäß Gefahrenverhütungsschauverordnung (GVSV) mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden.

In Frankfurt am Main werden Gefahrenverhütungsschauen durch das Sachgebiet 37.E21 (Vorbeugender Brandschutz) der Branddirektion durchgeführt. Hierzu gliedert sich das Sachgebiet in vier Bereiche. Die Zuständigkeiten der einzelnen Sachbearbeiter/innen können Sie unter Ansprechpartner einsehen. Unsere Mitarbeiter führen die Gefahrenverhütungsschauen in den Liegenschaften ihrer Zuständigkeit eigenverantwortlich durch und verfolgen die Beseitigung eventuell vorhandener Mängel.

Häufige Fragen zur Gefahrenverhütungs­schau

Die Gefahrenverhütungsschau (GVS) ist eine regelmäßige behördliche Begehung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen gemäß § 15 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG).

Bei einer Gefahrenverhütungsschau werden u. a. die Benutzbarkeit der Rettungswege, die Löschgeräte, sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen der Gebäude in Augenschein genommen und deren Funktionsfähigkeit überprüft.

Ziel der Gefahrenverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen zu erkennen, sowie Maßnahmen zu veranlassen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.