Veranstaltungssicherheit
Die Mitarbeitenden der Veranstaltungssicherheit stehen Veranstaltern und Betreibern von Versammlungsstätten als behördliche Beratende zu Verfügung und nehmen an Abstimmungen und Ämterbesprechungen teil. Die Veranstaltungssicherheit führt Abnahmen von Veranstaltungsstätten durch und dient dem Ordnungsamt als Fachbehörde für Pyrotechnik im Genehmigungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Zusätzlich erfolgt die Anordnung von Brandsicherheitsdiensten gegenüber Veranstaltern sowie die Ausbildung der Mitarbeitenden der Branddirektion zur Durchführung von Brandsicherheitsdiensten (BSD).
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird der BSD durch die öffentliche Feuerwehr durchgeführt. Die Entscheidung, ob und in welcher Stärke ein Brandsicherheitsdienst erforderlich ist, obliegt der Organisationseinheit Veranstaltungssicherheit. Die Vorplanung der personellen und technischen Besetzung des BSD wird zentral bearbeitet. Der BSD wird ausschließlich von Kräften der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Gegenüber dem Veranstalter werden Kosten nach der Feuerwehrgebührensatzung geltend gemacht.
Außerdem ist die Organisationseinheit Veranstaltungssicherheit für die Festlegung und Bemessung von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen zuständig.