Wasserrettungsdienst
Frankfurt wird durch die Bundeswasserstraße Main in Nord und Süd geteilt. An diesem Fluss, aber auch an den zahlreichen weiteren Gewässern innerhalb und außerhalb Frankfurts ereignen sich immer wieder Unglücksfälle, die den Einsatz einer Wasserrettungseinheit notwendig machen.
Bereits 1928 wurde bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main der Dienstzweig Wasserrettung ins Leben gerufen und bis in die Gegenwart stetig weiterentwickelt. Diese Sondereinheit der Berufsfeuerwehr ist auf der Feuer- und Rettungswache 40, im Frankfurter Osthafengebiet sowie auf der Feuer- und Rettungswache 41 am Niederräder Ufer stationiert.
Bis September 2003 war die ehemalige Feuerwache 3 (jetzt Feuer- und Rettungswache 2) in der Innenstadt das Domizil der Feuerwehrtaucher und -taucherinnen. Beim Neubau der Feuer- und Rettungswache 40 wurde auch ein Tauchturm für Übungszwecke integriert. Der Turm hat einen Durchmesser von drei Metern; die maximale Tauchtiefe beträgt zwölf Meter.
Im Jahr 2011 wurde die neue Feuer- und Rettungswache 41 bezogen, was auch zu einer Umstrukturierung der Wasserrettung führte: Bis dahin waren das Rettungsschnellboot (RSB) und das Feuerlöschboot (FLB) am Molenkopf im Osthafen stationiert – mit Bezug der Wache 41 wurden auch beide Boote nach Niederrad verlegt. Hierfür wurde eine moderne Pontonanlage errichtet, die jetzt als Liegeplatz für die Einsatzmittel dient. Die Anlage verfügt unter anderem über eine eigene Werkstatt, um kleinere Arbeiten an Einsatzmitteln zu erledigen. Die Besetzung von RSB und FLB wird durch die Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache 41 sichergestellt.
Das Einsatzgebiet der Taucherinnen und Taucher sind in erster Linie die rund 90 Gewässer im Stadtgebiet Frankfurt am Main und der angrenzenden Umgebung. Hier sind im Besonderen der Main und die Hafenanlagen als Einsatzschwerpunkte hervorzuheben. Auf Anforderung werden auch überregionale Einsätze durchgeführt. Derzeit verfügt der Wasserrettungsdienst über 45 aktive Feuerwehrtaucher der Stufe 2. Davon besitzen 10 Beamte die Qualifikation zum Feuerwehrlehrtaucher nach FwDV 8. Verteilt auf drei Dienstgruppen, sind die Feuerwehrtaucher und -taucherinnen rund um die Uhr einsatzbereit. Um diese Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten, muss ein Feuerwehrtaucher zehn und ein Feuerwehrlehrtaucher 15 Übungstauchgänge pro Jahr im Freigewässer und im Tauchturm absolvieren. Das Tauchtraining findet wöchentlich statt, jeweils dienstags- und freitagsvormittags.
Die Taucherinnen und Taucher nehmen ihre Aufgaben in einer Springerfunktion wahr. Sie sind grundsätzlich auf dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) der Feuer- und Rettungswache 40 eingesetzt und führen Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätze durch. Erst bei einem Einsatz für den Sonderdienst Wasserrettung werden die beiden Fahrzeuge der Taucherinnen und Taucher besetzt. Das Rettungsschnellboot der Feuer- und Rettungswache 41 verfügt über eine feste Besatzung, die aus dem Schiffsführenden und einer Deckperson besteht. Das Feuerlöschboot wird – wie auch bei den Taucherinnen und Tauchern – in Springerfunktion durch das Hilfeleistungslöschfahrzeug besetzt. Die Ausbildung der Schiffsführenden umfasst zahlreiche Lehrgänge, wie z.B. die Ausbildung als Matrosenmotorenwart bzw. -wartin, das Ablegen des D2-Patents sowie ein Radarpatent.
Das Einsatzgebiet des Rettungsschnellboots erstreckt sich in erster Linie auf den Main innerhalb der Schleusenhaltung. Der Tätigkeitsbereich des Feuerlöschboots reicht flussabwärts bis zum Stromkilometer 10 in Höhe von Flörsheim und flussaufwärts bis zum Stromkilometer 46,5 an die Stadtgrenze zu Frankfurt. In Ausnahmefällen werden auch weiter entfernte Einsatzstellen – z. B. auf dem Rhein oder flussaufwärts Richtung Hanau – angefahren.
Unterstützt werden die Einheiten der Wasserrettung durch die Kolleginnen und Kollegen der Feuer- und Rettungswache 3, die bei Bedarf ein Mehrzweckboot unterhalb der Schleuse Griesheim in Springerfunktion besetzen.
Das Einsatzspektrum des Sonderdienstes Wasserrettung
- Menschenrettung in fließenden und stehenden Gewässern durch den Einsatz von Rettungsschwimmern und -schwimmerinnen und verschiedenen Wasserfahrzeugen
- Tauch- und Bootseinsätze zur Suche vermisster Personen
- Tauch- und Bootseinsätze zur technischen Hilfeleistung
- Bergung und Hilfeleistung bei Schiffshavarien
- Abschleppen von havarierten Fahrzeugen
- Wasserförderung bei Großeinsätzen
- Boots- und Schiffsbrandbekämpfung
- Eisrettung in fließenden und stehenden Gewässern
Funktionen im Sonderdienst Wasserrettung (Besatzung Gerätewagen Wasserrettung)
- Taucheinsatzführer/Taucheinsatzführerin (TEF): Planerisch fungiert der Wassertruppführer oder die Wassertruppführerin vom HLF in der Funktion als Taucheinsatzführer oder Taucheinsatzführerin – jedoch können auch Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer des HLF diese Tätigkeit in Springerfunktion ausführen. Taucheinsatzführer oder -führerinnen sind für den Taucheinsatz und alle eingesetzten "Fahrzeuge" auf der Wasserfläche nach FwDV 8 verantwortlich und fungieren als Fachberaterinnen und Fachberater für die Einsatzleitung.
- Feuerwehrtaucher/Feuerwehrtaucherin: In erster Instanz führt er oder sie eine Oberflächenrettung durch und wird dann in Folge zum 1. Taucher bzw. zur 1. Taucherin im möglichen Tauchgang.
- Sicherheitstaucher/Sicherheitstaucherin: Steht an der Einsatzstelle zur sofortigen Rettung des Feuerwehrtauchers oder der Feuerwehrtaucherin bei einem Notfall bereit.
- Signalmann/Signalfrau: Kontrolliert die Tauchausrüstung, führt die Signalleine, überwacht den Tauchgang und bedient die Kommunikationseinrichtung (Tauchertelefon).
Funktionen im Sonderdienst Wasserrettung (Besatzung Feuerlöschboot und Rettungsschnellboot)
- Feuerlöschboot: Besetzt durch die Besatzung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges – Decksmänner und -frauen, Matrosenmotorenwart oder -wartin, Schiffsführer bzw. Schiffsführerin
- Rettungsschnellboot: Besetzt durch einen Decksmann bzw. eine Decksfrau und den Schiffsführer bzw. die Schiffsführerin
Fahrzeuge des Wasserrettungsdienstes
- GW-W
- GW-Boot
- RSB
- MZB
- FLB