Fachplaner


Feuerwehrplan

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln der Feuerwehr, damit diese sicher und schnell Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Zur Beurteilung der Lage liefern Feuerwehrpläne für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wesentliche Informationen.

Feuerwehrpläne tragen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen Feuerwehrpläne ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache mit bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand (mindestens alle 2 Jahre) gehalten werden.

Weitere Informationen zum Inhalt des Feuerwehrplans, zur Kennzeichnung und die zuständige Brandschutzdienststelle finden Sie im Merkblatt Feuerwehrpläne.

Verfahren zur Prüfung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne sind mit der Abteilung 37. E2 „Vorbeugender Brandschutz“ abzustimmen und dieser zur Freigabe vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr oder die Bauherrin bzw. der Auftraggeber oder die Auftraggeberin. Damit Ihre Anfrage zeitnah bearbeitet werden kann, fügen Sie bitte bereits bei Einreichung der Feuerwehrpläne zwingend das unterzeichnete Auftragsformular bei, das auch eine Kostenübernahmeerklärung beinhaltet. Eine Bearbeitung ohne Auftragsformular kann nicht erfolgen.

Das Formular erhalten Sie im Downloadbereich unserer Internetseite. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sind Feuerwehrpläne in elektronischer Form per E-Mail einzureichen. Dazu sind die Feuerwehrpläne in einem Dokument im PDF-Format an das Sammelpostfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden. Die Größe der zu sendenden E-Mail darf 12 MB nicht überschreiten. 

Umfang und Gestaltung des einzureichenden Feuerwehrplans

Als verantwortungsvolle Planende setzen Sie bitte den Maßstab zur Erstellung des Feuerwehrplans so, dass dieser von den Einsatzkräften bei schlechter Sicht verstanden und gelesen werden kann. Besonders dann, wenn Darstellungen gewählt werden, die weder in der DIN 14095 noch im entsprechenden Merkblatt der Branddirektion Frankfurt am Main geregelt sind. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Darstellung tragen die Planerstellenden. Durch die Branddirektion Frankfurt am Main erfolgt lediglich eine formelle, aber keine inhaltliche Prüfung.

Reichen Sie uns bitte lediglich abschließend fertige Pläne zur Prüfung ein, auf denen der aktuelle Planstand vermerkt ist, und verzichten Sie dabei zwingend auf Kennzeichnungen wie z. B. „Vorabzug“ oder „Entwurf“. Dies hat den Vorteil, dass die Plandatei bei vorliegenden Voraussetzungen ohne besondere Rückmelde- und Übersendungsprozesse direkt in unser System übernommen werden kann. Da die Pläne durch uns nur digital bearbeitet werden, ist das Einfügen eines Stempel- und Unterschriftenfeldes nicht erforderlich und auch nicht gewünscht.

Der Feuerwehrplan ist für jedes Objekt in einer Gesamtdatei einzureichen. Teilbereiche eines Objekts oder einzelne Geschosspläne können systemseitig nicht verarbeitet werden. Die Gesamtdatei eines Feuerwehrplans muss folgende Merkmale aufweisen:

  • Deckblatt mit allgemeinen Objektinformationen. Hier sind zwingend die Erreichbarkeiten der Ansprechpersonen aufzuführen
  • Übersichtsplan (Lageplan)
  • Geschosspläne (Sortierfolge: von unten nach oben)
  • Sonderpläne
  • zusätzliche textliche Erläuterungen

Verfahrensablauf

Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, senden Sie den Feuerwehrplan bitte zusammen mit dem Auftragsformular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Im Regelfall erfolgt die Überprüfung des eingereichten Plans innerhalb von 14 Tagen. Sie erhalten bei positiver Überprüfung zusammen mit der Rechnungsstellung eine E-Mail. Das Verfahren ist damit beendet. Für eine Hinterlegung des Planes am Objekt ist dann Sorge zu tragen.

Sofern Nacharbeiten an dem eingereichten Plan erforderlich sind, teilen wir dies unter Angabe einer Auftrags- bzw. Ticketnummer mit. Diese verwenden Sie bitte bei weiterem Schriftverkehr zu diesem Vorgang.

Hinterlegung der Feuerwehrpläne im oder am Objekt

Betreiberseitig ist dafür Sorge zu tragen, dass der Plan im Objekt an der für die Feuerwehr vorgesehenen Anlaufstelle bzw. im FIZ hinterlegt wird. Sofern kein Anlaufpunkt oder FIZ zur Verfügung steht, sind die Pläne in einem Depot zu hinterlegen. Dieses ist mit einem Schild nach DIN 4066 und der Aufschrift „Feuerwehrpläne“ zu versehen. Das Depot ist mit einer Doppelschließung auszustatten, die eine Betreiberschließung sowie eine Schließung der Feuerwehr Frankfurt beinhaltet. Die Feuerwehrschließung kann unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

Forderung von Feuerwehrplänen durch die Branddirektion

Sofern Feuerwehrpläne durch einen zuständigen Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau oder auf Grundlage einer Anordnung nach § 45 HBKG gefordert wurden, ist nach Abschluss der Planhinterlegung im Objekt eine separate Freimeldung erforderlich. Diese ist direkt durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder den Betreiber bzw. die Betreiberin, der in der Pflicht zur Mängelbeseitigung steht, unter Bezugnahme auf das individuelle Verfahren an die anfordernde Stelle des Vorbeugenden Brandschutzes der Stadt Frankfurt am Main zu richten.