Ingenieurmethoden im Brandschutznachweis


Ingenieurmethoden im Brandschutznachweis

Moderne Bauvorhaben mit innovativer Architektur und innovativem Gebäudedesign lassen sich häufig nicht allein auf Basis von Erfahrungswerten und deskriptiven Bauvorschriften realisieren.

Nach Hessischer Bauordnung (HBO) kann von technischen Baubestimmungen abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen erfüllt werden. Von der baulichen Anlage darf also auch bei Abweichung von den bestehenden Bauvorschriften keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, ausgehen.

Zum Nachweis jener Gleichwertigkeit kommen im Rahmen von Brandschutznachweisen oder Gutachten immer häufiger Brandschutzingenieurmethoden zur Anwendung. Durch die Anwendung von wissenschaftlichen und praxisorientierten Ingenieurmethoden kann das geforderte Schutz- und Sicherheitsniveau rechnerisch nachvollziehbar belegt werden. Bauordnungsrechtliche Anforderungen, die aufgrund einer komplizierten Gebäudestruktur nicht eingehalten werden können (z. B. die Ausführung der Rauchableitung), werden auf diese Weise kompensiert.

Diese Art Nachweis wird zunehmend häufiger mithilfe aufwendiger Computersimulationsprogramme erbracht. Werden Abweichungen und Erleichterungen in den Brandschutznachweis einbezogen, ohne die Sicherheit für Gebäude und Nutzer zu gefährden, so führt dies zu einem sogenannten „leistungsorientierten Brandschutznachweis“.

Die Branddirektion Frankfurt am Main versteht sich als moderne Brandschutzdienststelle und steht der Verwendung leistungsorientierter Brandschutznachweise offen gegenüber.
Sofern die Berechnungsgrundlagen transparent und nachvollziehbar gestaltet sind, steht der Anerkennung eines Brandschutznachweises auf Basis moderner Ingenieurmethoden unsererseits nichts im Wege.

Heißrauchversuch

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann es erforderlich werden, Nachweise über die Entrauchung, Funktion der Detektions- und Steuerungsketten (Wirk-Prinzip-Prüfung), raucharme Schichtungen oder die Benutzbarkeit von Rettungswegen zu führen. Hierfür haben sich in besonderen Fällen Heißrauchversuche etabliert.
Die Branddirektion Frankfurt am Main steht diesen offen gegenüber, sofern die Hinweise der Branddirektion hinreichend berücksichtigt werden. Hinweise und Formulare finden Sie hier.

Die Zuständigkeiten unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können Sie unter Ansprechpersonen einsehen.
Für allgemeine Fragen zum Thema Rauchversuche schauen Sie in unsere FAQ oder wenden Sie sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Häufige Fragen zu Heißrauchversuchen

  • Rauchversuche sind ab sofort nach der VFDB-Richtlinie 14/02 durchzuführen. Ein bereits nach VDI 6019-1 geplanter Rauchversuch ist zulässig.